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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch gelten – auch im grenzüberschreitenden Verkehr – soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden. Mit Vertragsabschluss oder Annahme der Lieferung werden die nachfolgenden Bedingungen anerkannt.

1.2 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

1.3 Unsere Bedingungen gelten gleichermaßen für Folgegeschäfte, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

1.4 Alle verwendeten Marken und Fotomaterialien bleiben Eigentum des jeweiligen Markeninhabers bzw. Urhebers.

2. Vertragspartner
Unsere Angebote sind für Personen, Anstalten, Behörden und Unternehmen bestimmt, die die Produkte für ihre berufliche oder dienstliche Tätigkeit verwenden.

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.

3.2 Vom Kunden getätigte Bestellungen, egal auf welchem Wege, können ausschließlich schriftlich storniert bzw. widerrufen werden.

3.3 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, kennzeichnen die von uns publizierten Angaben in Text- oder Bildform die Beschaffenheit der von uns gelieferten Produkte und ihre Verwendungsmöglichkeiten. Sonstige Herstellerangaben sind nicht verbindlich. Unsere Angaben entsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand. Für einen Verwendungserfolg wird nicht garantiert.

4. Preise

4.1 Sämtliche Euro-Preise sind Nettopreise. Diese verstehen sich zzgl. der am Versandtag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird auf unserer Rechnung separat ausgewiesen.

4.2 Die Gültigkeit des Katalogs erlischt mit Erscheinen eines neuen Katalogs.

4.3 Wir behalten uns das Recht der Preisanpassung aufgrund geänderter Lohn-, Material- und Bezugspreise vor. Diese Änderungen werden wir spätestens auf der Rechnung angeben. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

4.4 Die Produkteinweisung vor Ort ist nicht im Kaufpreis enthalten.

5. Lieferbedingungen

5.1 Der Mindestbestellwert bei Sprechstundenbedarf beträgt 15,– € netto.

5.2 Bis zu einem Netto-Bestellwert von 150,– € berechnen wir für Verpackungen, Transport und Fracht innerhalb des deutschen Festlands 5,90 €, zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Frachtkosten ins Ausland können abweichen. Der Versand von Sprechstundenbedarf innerhalb Deutschlands ist versandkostenfrei. Wir behalten uns vor, die durch Beachtung besonderer Versandvorschriften des Käufers entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.

5.3 Bei allen Lieferungen bleibt der Versand gegen Vorauskasse ausdrücklich vorbehalten.

5.4 Wir behalten uns das Recht der Teillieferung vor, ohne dass sich die Versandkosten für den Kunden erhöhen.

5.5 Möbellieferungen sind nur innerhalb Deutschlands möglich.

6. Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insb. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., gleich ob diese Ereignisse bei uns oder einem der Vorlieferanten eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn eine solche Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit aufgrund der genannten Umstände oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigt haben.

7. Versand und Gefahrübergang

7.1 Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

7.2 Bei Sendungen an uns trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei uns, sowie die gesamten Transportkosten; dies gilt nicht für die im Rahmen einer Nacherfüllung ggf. anfallenden Kosten (Ziff. 11.4).

7.3 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Käufer liegen oder hat der Käufer selbst für den Transport der Ware zu sorgen, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Käufer. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Bei Lagerung in unseren Lagern betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis höherer Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Käufer in angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

8. Rückgabe

8.1 Die Rückgabe von Produkten ist nur in Ausnahmefällen und nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren werden wir abweisen. Gleiches gilt für unfreie Pakete. Der Käufer hat die Kosten für die Rücksendung zu tragen.

8.2 Praxismöbel, Bücher, Spezialanfertigungen, Desinfektionsmittel, Arzneimittel, Sterilprodukte, Instrumente und Sonderbestellungen sind generell von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, mindestens Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§247 BGB) p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

9.2 Neukunden haben grundsätzlich Vorkasse zu leisten. Änderungen behalten wir uns vor.

9.3 Alle Zahlungen werden grundsätzliche auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Beitreibungskosten oder Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

9.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Wegen Mängeln kann der Käufer höchstens den dreifachen Betrag des Nacherfüllungsaufwands zurückhalten. Bei Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer verpflichtet, uns nach dessen Wahl Sicherheit in Höhe des zurückgehaltenen Teilbetrages durch Bankbürgschaft oder durch Hinterlegung bei einem vom Käufer auszuwählenden Notar zu leisten.

9.5 Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

9.6 Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder die Bank einen Scheck nicht einlöst, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

9.7 Bei Zahlungen aus dem Ausland hat der Zahlende sämtliche Kosten bzw. Gebühren zu tragen.

9.8 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto gutgeschrieben worden ist. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschl. der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Be- und Verarbeitungen der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des §950 BGB, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des  Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum bzw. Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum bzw. Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich für uns.

10.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Wir sind zum Widerruf nur berechtigt, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, hat der Käufer auf unser Verlangen unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen an uns auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.

10.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insb. bei Pfändungen, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Alle notwendigen Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers, soweit sie von dritter Seite nicht beigetrieben werden können.

10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insb. bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklärt haben oder das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag mit uns nicht erfüllt.

11. Haftung für Mängel

11.1 Wir haften nicht für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, insb. übermäßige Beanspruchung, fehlerhafte Montage bzw. fehlerhaften Einsatz durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung (Verschleiß), fehlerhafte und nachlässige Behandlung und Handhabung, insb. durch nicht geschultes Personal.

11.2 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen zwei Wochen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder, wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen zwei Wochen nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax an uns abgesendet worden ist. Dies gilt auch für Mehrlieferungen. Wird eine Mehrlieferung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, gilt diese als genehmigt.

11.3 Bei berechtigter Mängelrüge hat der Käufer zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, die wir ausschließlich durch Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar oder ist sie entbehrlich, weil wir die Nacherfüllung abschließend ablehnen oder die Nacherfüllung zu einem vertraglich bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Käufer im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder weil besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen, so steht dem Käufer sofort das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der Ziff. 13 zu verlangen.

11.4 Mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung und ggf. Abholung durch uns bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.

11.5 Für jegliche Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Ware haften wir ein Jahr, beginnend ab Ablieferung. Die Haftung für Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die Haftung für mangelbedingte Schäden richtet sich im Übrigen nach Ziff. 13.

11.6 Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft und geliefert.

11.7 Von uns als fertige Funktionseinheit gelieferte Hard- und Software darf nur nach schriftlicher Genehmigung durch uns geöffnet und verändert werden. Bei eigenmächtigen Eingriffen durch den Käufer selbst oder durch von diesem beauftragte Dritte entfallen Gewährleistungsansprüche jedweder Art.

12. Software
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Beschränkung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

13. Haftung auf Schadensersatz

13.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadens- oder  Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen – einschl. Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften des Weiteren nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt haben, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit wir Garantien übernommen haben.

13.2 Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus übernommenen Garantien gehaftet wird.

13.3 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers.

13.4 Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche aus deliktischer Produzentenhaftung bleibt unberührt.

13.5 Aufwendungsersatzansprüche des Käufers sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches der Käufer an der Erfüllung des Vertrages hat.

13.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13.7 Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Käufers nicht verbunden.

14. Pflichten aus dem MPG
Wir beachten alle Pflichten aus dem Medizinproduktegesetz (MPG) und den aufgrund des MPG ergangenen Verordnungen, was auch durch eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung Ausdruck findet.

15. Pflichten aus dem ElektroG

15.1 Wir garantieren hinsichtlich der von uns an den Käufer abgegeben Elektro und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – kurz: ElektroG) vom 16. März 2005 die ordnungsgemäße Registrierung als Hersteller. Darüber hinaus sind all diese Geräte, die vom Anwendungsbereich des ElektroG erfasst werden, entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet. Auch die ordnungsgemäße Ausführung der entsprechenden Meldepflichten wird durch uns garantiert.

15.2 Der Käufer stellt uns indes von der Verpflichtung frei, die Geräte im Sinne von Ziff. 14.1 nach den Vorgaben der §§11, 12 ElektroG ordnungsgemäß zu entsorgen, gegebenenfalls durch Beauftragung Dritter.

16. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Gleichzeitig ermächtigt uns der Käufer zur Zusendung von Newslettern. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, diesen abzubestellen. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

17. Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Ware nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte hierzu erteilt das Bundesamt für Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor Verbringung der Ware einzuholen.

18. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtungen ist unser Lager, Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers.

18.3 Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und die Regeln des internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen.

18.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Verkäufers. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.

Stand: November 2018